Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreter Kirchenrecht
von Heribert Schmitz, in: Reinhardt, Heinrich J. F. (Hrsg.), Theologia et ius canonicum (FS Heribert Heinemann), Essen 1995
Für den wissenschaftlichen Austausch der Professoren und der anderen in Lehre und Forschung Tätigen, einschließlich der Privatdozenten und der Lehrbeauftragten, haben sich in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den in den Katholisch-Theologischen Fakultäten und sonstigen wissenschaftlichen Hochschuleinrichtungen vertretenen Disziplinen "Arbeitsgemeinschaften" gebildet, die teilweise die Fachvertreter des gesamten deutschsprachigen Raums umfassen. Prof. Dr. Heribert Heinemann gehörte der Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreter Kirchenrecht von ihrer Gründung bis zu seiner Emeritierung an.
I. Entstehung
Die Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreter Kirchenrecht wurde im Jahr 1975 anläßlich der Arbeiten zur erstmaligen Erstellung einer "Rahmenordnung für die Priesterbildung" (=RO Priesterbildung) gegründet. Für diese RO Priesterbildung war eine entsprechende Arbeitsgruppe der (damaligen) Bischöflichen Kommission V der Deutschen Bischofskonferenz (=DBK) unter Leitung von Weihbischof Dr. Ludwig Averkamp eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe hielt am 25./26. September 1975 in Fulda eine Sitzung ab, zu der für den 26. September 1975 die Vorsitzenden/Sprecher der einzelnen damals bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaften theologischer Disziplinen eingeladen waren. Für das Fach Kirchenrecht war Prof. Dr. Heribert Schmitz zur Teilnahme gebeten worden, da eine AGKR zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht bestand. Andere, noch nicht bestehende Arbeitsgemeinschaften wurden ebenfalls aus diesem Anlaß gegründet.
Bis 1975 hatten sich die Fachvertreter Kirchenrecht mit Begegnungen im Rahmen der vom Kanonistischen Institut der Universität München abgehaltenen Treffen begnügt, die z. T. "Kanonistisches Symposium", z.T. "Tagung katholischer Kirchenrechtler" genannt wurden.
Am Rande der "Tagung katholischer Kirchenrechtler" am 10./11. Oktober 1975 im Kanonistischen Institut der Universität München kam es wegen des Projektes einer RO Priesterbildung zu einer Versammlung der Fachvertreter für Kirchenrecht an den wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Versammlung bejahte die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit. Prof. Dr. Heribert Schmitz wurde von der Versammlung gebeten, das Fach Kirchenrecht bei der Erarbeitung der RO Priesterbildung und in der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden/Sprecher der theologischen Disziplinen (AGAGTHEOLDISZ) zu vertreten. Diese Versammlung kann als die "Gründungsversammlung" der AGKR angesehen werden.
II. Verfassung
Die AGKR ist kirchenrechtlich zu qualifizieren als freier Zusammenschluß gemäß c. 215 CIC. Eine explizite kirchliche "Anerkennung" ist nicht ausgesprochen. Da die AGKR auf Anregung der DBK entstanden ist und wie die anderen Arbeitsgemeinschaften theologischer Disziplinen an der Arbeit an dem Projekt einer RO Priesterbildung beteiligt worden ist und der Sprecher der AGKR wie auch die Sprecher der anderen Arbeitsgemeinschaften theologischer Disziplinen zu den "Gesprächen zwischen Bischöfen der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Bischofskonferenz und den Sprechern der Arbeitsgemeinschaft der theologischen Disziplinen" (sog. "Mainzer Gespräche") eingeladen ist, dürfte eine implizite "Anerkennung" kirchlicherseits gegeben sein.
Die AGKR hat bis heute weder ein Statut noch eine Satzung noch eine Geschäftsordnung oder ähnliches. Aufgabe der AGKR ist die Behandlung von Fragen der Vertretung des Faches Kirchenrecht in den wissenschaftlichen Studiengängen wie auch von Verfahrensfragen, die in den Gremien der Hochschulinstitutionen behandelt werden. Kirchenrechtliche Sachfragen gehören nicht zum Aufgabenkreis der AGKR. Die Sachfragen sollen auf Kanonistischen Symposien behandelt werden, wie sie z.B. vom Kanonistischen Institut München seit ca. 1965 schon mehrmals veranstaltet wurden. Nach Auffassung der Mitglieder der AGKR auf der Tagung am 20. November 1991 sollen derartige Symposien öfter, wenngleich in nicht festgelegten Abständen stattfinden.
Die Mitgliedschaft in der AGKR bestimmt sich nach der Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft und damit nach der Vertretung des Faches Kirchenrecht im Rahmen eines Studienganges in Katholischer Theologie an wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland. Der AGKR gehören daher alle, aber auch nur die Fachvertreter für Kirchenrecht in derartigen Hochschulen an, d.h. die im aktiven Dienst stehenden Professoren und Dozenten, einschließlich der Privatdozenten und der Lehrbeauftragten. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsgemeinschaften theologischer Disziplinen sind also Mitgliederkreis wie Einzugsgebiet der AGKR genau bestimmt.
Die Aufgabe des Sprechers der AGKR hat Prof. Schmitz seit dem Bestehen der Arbeitsgemeinschaft ab dem Jahre 1975 bis 1995 wahrgenommen, immer wiedergewählt, zuletzt am 17. November 1993. – Das Amt eines Stellvertreters des Sprechers wurde erstmals auf der Tagung der AGKR am 15. Juni 1984 eingerichtet. Zum Stellvertreter wurde Prof. Dr. Richard A. Strigl, München, gewählt. Gleichzeitig wurde die Amtszeit des Sprechers und des Stellvertreters auf zwei Jahre begrenzt. (Erster) Stellvertretender Sprecher ist seit 1989 Prof. Dr. Rudolf Weigand, Würzburg, zuletzt wiedergewählt am 17. November 1993. – Auf der Tagung der AGKR am 17. Mai 1989 in Würzburg wurde auf Anregung des Sprechers das Amt eines Zweiten Stellvertretenden Sprechers eingerichtet, der aus dem Kreis der Fachvertreter der Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft bestellt werden soll. Erster Inhaber dieses Amtes war von 1989 bis 1991 Prof. DDr. Winfried Schulz, damals Paderborn, seit 20. November 1991 ist es Prof. Dr. Konrad Hartelt, Erfurt, zuletzt wiedergewählt am 17. November 1993.
Die AGKR beschloß auf ihrer Tagung am 17. Mai 1989, daß ordentliche Tagungen nur alle zwei Jahre stattfinden sollen, außerordentliche Tagungen je nach Bedarf. Der zweijährige Tagungsrhythmus erwies sich sehr bald als nicht geeignet, da auf diese Weise nicht dem bestehenden Informations- und Austauschbedürfnis entsprochen werde. Außerdem sollten die jährlichen Tagungen aus Gründen der Terminplanung zu einem feststehenden Termin abgehalten werden; ferner sei es unhaltbar, daß sich der Sprecher durch zeit- und kostenaufwendige Umfragen jeweils den Termin erbetteln müsse. Man einigte sich vorläufig auf den Buß- und Bettag als festen Tagungstermin.
III. Tagungen
Die erste "ordentliche" Tagung der AGKR fand am 13. Februar 1976 in Mainz statt. Hauptberatungspunkte waren die in die RO Priesterbildung wie die in die Rahmenordnung Studium Katholische Theologie aufzunehmenden Aussagen über das Fach Kirchenrecht. Der Sprecher der AGKR wurde beauftragt, die Auffassung der Fachvertreter für Kirchenrecht auf der Tagung Ratio Nationalis (Arbeitsgruppe Weihbischof Averkamp und die Sprecher der einzelnen Arbeitsgemeinschaften der theologischen Disziplinen) am 11./12. März 1976 in Augsburg sowie auf der Informationstagung zur Rahmenordnung Studium Katholische Theologie (SKT 5) des Fakultätentags über die Arbeit der Kommission "Curricula in Theologie" in Augsburg am 1./2. April 1976 vorzutragen. Der Fakultätentag hat die durch die Mitarbeit an der Ratio Nationalis bedingte Aktivierung oder Neugründung der AGAGTHEOLDISZ begrüßt und beschlossen, den Sprecher der AGAGTHEOLDISZ in Zukunft zu den Tagungen des Fakultätentags einzuladen.
Die 2. Tagung der AGKR fand am 07. Oktober 1977 statt am Rande der "Tagung Katholischer Kirchenrechtler" am 07./08. Oktober 1977 im Kanonistischen Institut der Universität München. Hauptberatungspunkte waren die Bestimmungen betreffend das Fach Kirchenrecht in der RO Priesterbildung. Prof. Schmitz wurde für weitere 2 Jahre einstimmig zum Sprecher wiedergewählt.
Wiederum am Rande der "Tagung Katholischer Kirchenrechtler" am 06./07. Oktober 1978 in München fand eine Sitzung der AGKR am 06. Oktober 1978 statt. Beratungspunkte waren: "Fachorientierte Schwerpunktbildung im Theologiestudium, hier: Kirchenrecht" auf Anforderung der Kommission "Curricula in Theologie" des Westdeutschen (Katholisch-Theologischen) Fakultätentages; Habilitation für ein Fachgebiet der Katholischen Theologie an Gesamthochschulen; Rahmenordnung für die pastoralen Dienste; Rahmenordnung für das Lehramt an Gymnasien.
Am 15. Juni 1984 fand in Würzburg-Oberzell eine weitere Tagung der AGKR statt. Beraten wurden: das Fach Kirchenrecht in der RO Priesterbildung (Änderung von Nr. 92, 101-102) sowie in den staatlichen Lehramtsprüfungsordnungen, Ausbildung und Schulung kirchlicher Richter (u.a. auch Projekt eines viersemestrigen Studiengangs, aufgrund dessen der Grad eines Mag. iur. can. erworben wird), Habilitation für Kirchenrecht aufgrund des Dr. theol., ohne kanonistische Spezialausbildung sowie Neu Wahlen: Prof. Schmitz wurde einstimmig wiedergewählt; zum Stellvertreter wurde einstimmig Prof. Dr. Richard A. Strigl, München, gewählt. Auf Antrag der Gewählten wurde die Amtszeit auf zwei Jahre begrenzt.
In der Zeit von 1984 bis 1989 gab es keine Tagungen der AGKR. Über die beim Vollzug des Dekrets der Kongregation für das Katholische Bildungswesen über die Katholisch-Theologsichen Fakultäten in den staatlichen Universitäten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zur ordnungsgemäßen Anpassung und Anwendung der Vorschriften der Apostolischen Konstitution "Sapientia Christiana" und der ihr beigefügten "Ordinationes" vom 01. Januar 1983 (= Akkommodationsdekret) aufgetauchten Schwierigkeiten bezüglich der Verleihung des Lic. theol. und der Cursus specialisationis als Voraussetzung für den Dr. theol. wurde schriftlich berichtet.
Die Tagung der AGKR am 17. Mai 1989 in Würzburg befaßte sich mit den kanonistischen Ausbildungsprojekten in Münster und München, mit einer kirchenrechtlichen Datenbank, mit dem Erlaß der Kongregation für die Glaubenslehre über "Professio fidei" und "Iusiurandum fidelitatis", mit dem Lizentiat in Theologie (Lic. theol.) sowie mit der Überlegung der AGKR für das zum 27. Mai 1989 anberaumte "Gespräch mit den Bischöfen", zu dem der Vorsitzende der DBK, Bischof DDr. Karl Lehmann, die Sprecher der theologischen Arbeitsgemeinschaften eingeladen hat.
Die Tagung am 04. Januar 1991 in Würzburg, hinfort jeweils im Senatssaal der Neuen Universität, widmete sich folgenden Themen: dem Pro und Contra einer "Deutschen Kanonistischen Gesellschaft" sowie in heftiger Kontroverse dem Projekt der kanonistischen Ausbildung an der Universität Münster. Ferner wurden behandelt: die Vorgaben der CongrInstCath für die Promotion zum Lic. theol. vom 05. Februar 1990 betr. die Anforderungen für die Erlangung des theologischen Lizentiats an den deutschen theologischen Fakultäten, die Situation des Studienfachs Kirchenrecht im Diplomstudiengang Katholische Theologie und in den Lehramtsstudiengängen Katholische Religionslehre; auch die Nachwuchssituation kam zur Sprache.
Die Tagung am 20. November 1991 (Buß- und Bettag) in Würzburg hatte folgende Themen zu behandeln: Übersetzung des Corpus Iuris Canonici, Gründung einer Deutschen Kanonistischen Gesellschaft (Fortsetzung der Beratungen), wobei man zu dem Ergebnis kam, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit dazu bestünde, daß jedoch kanonistische Symposien vom Kanonistischen Institut München insgesamt öfters veranstaltet werden sollten. Ferner mußte die Promotionsmöglichkeit von Fachhochschulabsolventen beraten werden.
Die Tagung am 18. November 1992 (Buß- und Bettag) in Würzburg befaßte sich u.a. mit der von der DBK gewünschten Gutachter-Liste für die Nihil-obstat-Verfahren und dem Gutachter-Vorschlag für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie mit Informationen zu den Projekten: Übersetzung des Corpus Iuris Canonici, Register der Dissertationsthemen, kirchenrechtliche Datenbank.
Bei der Tagung am 17. November 1993 (Buß- und Bettag) in Würzburg ging es u.a. vor allem um das Problem der Vermehrung und Reduzierung von Hochschuleinrichtungen und Professuren. Aus der Sicht des Faches Kirchenrecht war festzuhalten: "Das Fach Kirchenrecht gehört zu den unabdingbaren Hauptfächern in einer theologischen Fakultät, die durch eine C4-Professur wahrzunehmen sind. – Im Diplomstudiengang Katholische Theologie ist eine Pflichtstundenzahl von 10 Semesterwochenstunden beizubehalten, wie es in der Rahmenordnung für die Priesterbildung vorgesehen ist".
Die Tagung am 16. November 1994 (Buß- und Bettag fand am Rande eines Symposions statt, das vom Kanonistischen Institut München anläßlich der Vollendung des 65. Lebensjahres von Prof. Dr. Heribert Schmitz und der Überreichung der ihm gewidmeten Festschrift "Iuri Canonico Promovendo" in München im Rektoratsraum der Universität zum Thema "Besondere Seelsorgsstrukturen an der Basis" veranstaltet wurde. Themen der Tagung der AGKR waren: DFG-Fachgutachter-Wahlen, Studienstrukturreformkommission der DBK, Promotion von Fachhochschulabsolventen, Geltung der RO Priesterbildung.
Die Tagung der AGKR für 1995 wird am 22. November 1995 wieder in Würzburg stattfinden.
IV. Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreter Kirchenrecht in Bayern
Zur Vertiefung des wissenschaftlichen und kollegialen Austauschs treffen sich die Fachvertreter für Kirchenrecht in Bayern seit 1993 auf eigenen Tagungen (=AGKR Bayern). Die erste Zusammenkunft fand am 07./08. Oktober 1993 in Eichstätt im Senatssaal der Katholischen Universität statt. Zur Diskussion standen Thesen zu Pfarrgemeinderat (Prof. Dr. Peter Boekholt/Benediktbeuern) und zu Beratungsorganen auf Diözesanebene (Prof. Dr. Helmuth Pree/Passau). Eine Universitäts- und Stadtführung rundete die Tagung ab. – Am 16./17. Mai 1994 tagte die AGKR Bayern in Passau im Senatssitzungssaal der Universität. Prof. Dr. Peter Krämer/Eichstätt referierten über "Nichtpfarrliche Gemeinschaften – Ein Gegensatz zur Pfarrstruktur? Zur Interpretation von c. 516 § 2 CIC" und Prof. Dr. Matthäus Kaiser über "Unio Irregularis". Der Rektor der Universität hatte zu einem Stehempfang eingeladen. Anschließend fand eine Führung durch den Dom mit einem kleinen Orgelkonzert statt. – Zur dritten Tagung der AGKR Bayern waren die Fachvertreter nach Bamberg eingeladen. Am 15./16. Mai 1995 ging es um die wieder auflebende Problematik "Kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" mit Statements von Prof. Dr. Wilhelm Rees/Augsburg-Bamberg: "Einführung in das Tagungsthema", Prof. Dr. Josef Listl/Augsburg: "Die staatliche Verwaltungsgerichtsbarkeit als Modell einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit", und Prof. Dr. Heribert Schmitz/München: "Kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit – Aktuelle Fragestellung". Im Rahmen einer kleinen Stadtführung besichtigten die Tagungsteilnehmer in der Staatsbibliothek die bedeutendsten (eigens für sie ausgestellten) kanonistischen Handschriften, die Prof. Dr. Rudolf Weigand sachkundig vorstellte. – Die nächste Tagung der AGKR Bayern wird am 20./21. Mai 1996 in Augsburg stattfinden.